Hilfsmittel sollen Behinderungen ausgleichen, die Rehabilitation unterstützen oder Menschen mit bereits vorhandenen gesundheitlichen Beschwerden im alltäglichen Leben unterstützen und schützen. Im Falle von kleinen und großen gesundheitlichen Problemen stellen wir Ihnen eine umfangreiche Auswahl an Hilfsmitteln zur Verfügung. Darüber hinaus umfasst der Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln auch eine eventuell notwendige Änderung oder Anpassung, die Reparatur und die Beschaffung von Ersatz sowie die Einweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel.
Zunächst ist der Bedarf eines Hilfsmittels durch einen Arzt festzustellen und zu verordnen. Die vertragsärztliche Verordnung können Sie bei einem unserer Vertragspartner abgeben.
Dabei ist zu beachten, dass Sie als unser Kunde das freie Wahlrecht unter unseren Vertragspartnern haben. Sie bestimmen, welcher Vertragspartner Ihr Hilfsmittel liefert. Es steht weder dem Arzt noch dem Pflegedienst oder Krankenhaus zu.
Entsprechende Anbieter, finden Sie in unserer Vertragspartnerliste. Nehmen Sie einfach Kontakt zum gewünschten Leistungserbringer auf. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne, den passenden Vertragspartner zu finden. Wenden Sie sich hierzu jederzeit vertrauensvoll an die Experten unseres Hilfsmittel-Teams.
Sie bekommen Ihr Hilfsmittel in der Regel persönlich von unseren Vertragspartnern. Bei der Übergabe weisen diese Sie in den Gebrauch des Hilfsmittels ein und erklären Ihnen die Garantie- und Nutzungsbedingungen. Sie brauchen Ihr Hilfsmittel regelmäßig neu (Verbrauchshilfsmittel) oder können es ohne Einweisung nutzen? In diesem Fall kann Ihnen das Hilfsmittel auch mit der Post geschickt werden.
Sie können den gewünschten Hilfsmittel-Anbieter wegen Ihres Gesundheitszustands nicht persönlich aufsuchen? Zum Beispiel, um das Hilfsmittel anzuprobieren. Dann zahlen wir in einigen Fällen auch den Hausbesuch. Bei manchen Verträgen sind diese Kosten schon im Abgabepreis enthalten. Bei anderen müssen Sie vom Anbieter separat beantragt werden. Unsere Vertragspartner werden Sie dann entsprechend informieren. Natürlich können Sie sich bei Fragen hierzu auch immer an uns wenden.
Je nach Hilfsmittel gibt es unterschiedliche Lieferfristen. Ist Ihr gewünschter Artikel vorrätig, können Sie direkt beliefert werden. Manchmal muss Ihr Hilfsmittel aber auch individuell angefertigt oder für Sie bestellt werden. Das führt zu unterschiedlich langen Wartezeiten. Im Einzelfall kann es wie bei allen anderen Produkten auch mal Lieferengpässe geben. Aber eins steht fest: Unsere Vertragspartner und wir tun immer alles, damit Sie so schnell wie möglich versorgt werden und zufrieden sind.
Die VIACTIV legt besonderen Wert auf eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung zu einem wirtschaftlichen Preis zum Wohl unserer Kunden und im Sinne Ihrer Beiträge. Daher haben wir in vielen Versorgungsbereichen Verträge geschlossen, die sich an dieser Maßgabe orientieren.
Sie können unter den Vertragspartnern frei wählen. Um die Qualität zu überprüfen, führen wir permanent stichprobenartige Befragungen unserer Versicherten durch.
Und damit es mit der Versorgung zügig geht:
Wir verfügen über die schnellste Kommunikationsmöglichkeit mit den am Versorgungsprozess beteiligten Sanitätshäusern. Innerhalb von Sekunden können Kostenvoranschlag, Verordnung und Genehmigung elektronisch ausgetauscht werden. Dies ist ein wichtiger Baustein dafür, dass Sie Ihr Hilfsmittel auch zeitnah erhalten.
Die rechtliche Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln ist der § 33 des SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch). Hier werden die drei Ziele der Hilfsmittelversorgung beschrieben:
Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung
Vorbeugung einer drohenden Behinderung
Ausgleich einer Behinderung
Dort ist auch festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenkassen sogenannte „Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens“ leider nicht bezuschussen dürfen, auch wenn Menschen mit Behinderungen diese nutzen (z.B. PCs, Sportgeräte, Brotmesser). Entscheidend ist, ob diese Gegenstände als normale Gebrauchsgegenstände verwendet werden. Auch wenn sie behindertengerecht gestaltet sind, führt das nicht dazu, dass aus ihnen Hilfsmittel werden.
Dagegen sind Hilfsmittel, die von den Krankenkassen übernommen werden, speziell auf die Bedürfnisse behinderter Menschen hin entwickelt worden und haben ein Zulassungsverfahren durchlaufen (z.B. Braillezeile auf der PC-Tastatur für Sehbehinderte).
Zur Versorgung gehört auch die Einweisung in den Gebrauch eines Hilfsmittels, notwendige Änderungen und Anpassungen, sowie Reparaturen und Wartungen durch das Sanitätshaus.
Es gibt eine Vielzahl von Produkten, die die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung verbessern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Arbeit ermöglichen. Das Portal REHADAT-Hilfsmittel informiert kostenfrei und neutral über rund 13.000 Produkte sowie 2.600 Hersteller und Vertreiber, Einsatzbereiche, Finanzierung, Rechtliches, Literatur, Beispiele für die Arbeitsplatzgestaltung.
Hilfsmittel können wir Ihnen nicht immer in einem fabrikneuen und unbenutzten Zustand zur Verfügung stellen, da wir viele Hilfsmittel nur vorübergehend und leihweise bereitstellen. Sie können aber sicher sein, dass Sie immer hygienisch einwandfrei gereinigte Produkte in einem technisch geprüften und gewarteten Zustand erhalten. Unser hoher Qualitätsanspruch in dieser Hinsicht spiegelt sich auch in unseren Verträgen wider.
Sollte sich an Ihrem Hilfsmittel einmal ein Defekt zeigen oder die Funktionsweise beeinträchtigt sein, setzen Sie sich in erster Linie bitte mit dem Vertragspartner in Verbindung, der das Hilfsmittel geliefert hat. Dieser weiß am besten, wie eine schnelle Fehlerbehebung erfolgen kann. Natürlich stehen auch wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Abrechnung erfolgt über die VIACTIV. Wir stellen Ihnen unsere Leistungen grundsätzlich aufzahlungsfrei (direkte Abrechnung, kein Eigenanteil, nur gesetzliche Zuzahlungen) zur Verfügung. Dennoch können aufgrund von individuellen Wünschen Mehrkosten entstehen.
Gut zu wissen:
Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen im Rahmen der Beratung immer zunächst die Versorgung vorzustellen, die Sie im Rahmen unserer vertraglichen Regelungen aufzahlungsfrei erhalten können.
Gut zu wissen: Bitte bedenken Sie, dass wir die Kosten für selbst beschaffte Hilfsmittel leider nicht erstatten können. Kaufen Sie sich daher Hilfsmittel niemals auf eigene Kosten. Fragen Sie im Zweifel bei uns im Vorfeld nach.
Alle diese Maßnahmen werden durch speziell geschulte und fortgebildete Mitarbeiter bearbeitet. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Hilfsmittel- Spezialisten:
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