Die Logopädie befasst sich mit der Diagnose und Behandlung von Beeinträchtigungen des Sprach-, Schluck- und Hörvermögens sowie der sprachlichen oder stimmlichen Entwicklung. Ziel ist es, die verbalen Kommunikationsfähigkeiten Betroffener zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Die VIACTIV unterstützt logopädische Therapien bei Kindern und Erwachsenen.
Logopädie bei Kindern
Logopäden immer dann zum Einsatz, wenn das Sprachvermögen oder die sprachliche bzw. stimmliche Entwicklung gestört ist. Im Kindes- und Jugendalter zählen unter anderem die folgende Funktionsstörungen zum logopädischen Behandlungsspektrum:
- Sprachentwicklungsstörungen
- Artikulationsstörungen (z.B. Lispeln)
- Redeflussstörungen (z:B.l Stottern)
- Stimmstörungen (z.B. Stimmausfall, Heiserkeit)
- Störungen aufgrund von Fehlbildungen (z.B. Gaumenspalte)
- Hörstörungen
Logopädie bei Erwachsenen
Bei Erwachsenen treten Störungen des Sprechens, des Schluckens oder der Stimme häufig in Folge von Schäden des Gehirns (z.B. Schlaganfall, Parkinson) oder anderer Erkrankungen auf. Eine Behandlung durch einen Logopäden kommt unter anderem bei folgenden Krankheiten in Betracht:
- Aphasie: Einschränkung oder Verlust des Sprechvermögens oder des Sprachverstehens als Folge einer Verletzung des Sprachzentrums im Gehirn
- Sprechapraxie: Störungen im Bereich der Artikulation, der Sprechmelodie oder des Sprachrhythmus (häufig bedingt durch Schlaganfall)
- Stimmstörungen: Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Stimme (z.B. Heiserkeit oder zwanghaftes Räuspern infolge einer Erkrankung des Kehlkopfes)
- Schluckstörungen (z.B. als Folge eines Schlaganfalls, einer Operation oder einer Bestrahlung)
- Dysarthrien: Sprachstörungen, die durch eine Schädigung des Nervensystems entstehen (z.B. undeutliche Sprache, Unfähigkeit zur Lautbildung)
Behandlungsablauf
Je nach Erkrankung können sehr unterschiedliche Therapiemaßnahmen zum Einsatz kommen. Im Wesentlichen umfasst die Logopädie Übungen zur Mobilisierung der Gesichts-, Lippen-, Zungen- und Halsmuskulatur und das gezielte Training von Bewegungsabläufen. Aber auch Hilfen zur Erweiterung des Wortschatzes oder Übungen zur besseren Strukturierung des Hörverstehens können Teil einer logopädischen Behandlung sein.
Ärztliche Verordnung und Kostenübernahme
Für Kinder und Jugendliche ist eine logopädische Therapie grundsätzlich frei von Zuzahlungen. Das heißt: Bei entsprechender ärztlicher Verordnung übernimmt die VIACTIV die Kosten für die Behandlung bei einem zugelassenen Therapeuten zu 100 Prozent. Gegen Vorlage des Rezepts rechnet Ihr Therapeut die Behandlungskosten direkt mit uns ab.
Auch bei Erwachsenen, denen eine logopädische Behandlung verordnet wurde, übernimmt die VIACTIV einen Großteil der Kosten. Ab 18 Jahren wird lediglich die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Behandlungskosten fällig, zuzüglich zehn Euro je Verordnung (sog. Verordnungsblattgebühr). Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist möglich, wenn eine finanzielle Belastungsgrenze erreicht wird.