Der Heilungsprozess schreitet nicht voran wie erhofft oder eine Operationswunde verheilt nicht? Nach der Krankengymnastik werden die Schmerzen nicht besser, sondern eher schlimmer? Für denjenigen, der es erlebt, ist das fatal. Doch der Körper ist keine Maschine. Heilungsprozesse folgen nicht immer Schema F. Und auch eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung kann scheitern.
Dennoch gilt: Bleibt der erhoffte Heilungserfolg aus, können anhaltende Schmerzen und andere störende Symptome ein Hinweis auf Behandlungsfehler sein. Ein echter Fehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards durchgeführt wurde. Dabei kann der Fehler auch darin bestehen, dass das betreuende medizinische Personal eine Behandlung gar nicht erst vorgenommen hat.
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, melden Sie sich bei uns. Unter unserer kostenlosen Servicenummer stehen Ihnen speziell geschulte Mitarbeiter zur Verfügung, mit denen Sie Ihren Fall besprechen können. Wir unterstützen Sie bei der Aufklärung des Verdachtsfalls. Bei Bedarf können wir Kranken- und Behandlungsunterlagen von Ärzten und Krankenhäusern sowie Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen oder weiteres Bildmaterial für eine Beurteilung anfordern. Alles, was Sie dazu tun müssen, ist, in dieses Vorgehen einzuwilligen und eine Entbindung von der Schweigepflicht zu unterschreiben. Dann können wir alles Weitere für Sie erledigen.
Erhärtet sich nach Prüfung der Unterlagen der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, können wir den Medizinischen Dienst damit beauftragen, ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten versucht die Frage zu klären, ob ein Fehler im Behandlungsablauf die Ursache für den entstandenen gesundheitlichen Schaden sein kann. Das Gutachten dient Betroffenen als fachliche Grundlage für eine weitere gerichtliche oder außergerichtliche Klärung. Spätestens dann ist es ratsam, zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzuzuziehen.
Auch die Ärzteschaft selbst hat Einrichtungen gegründet, die Patienten bei der Klärung eines Behandlungsfehlerverdachts unterstützen. Meist sind diese Kommissionen oder Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern angesiedelt. Und bei der Unabhängigen Patientenberatung kann sich jeder, wenn gewünscht auch anonym, von unabhängigen Experten kostenlos beraten lassen.
VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang
44775 Bochum
Unabhängige Patientenberatung Deutsch
Tel.: 0800 - 0 11 77 22
Unabhängige Patientenberatung Türkisch
Tel.: 0800 - 0 11 77 23
Unabhängige Patientenberatung Russisch
Tel.: 0800 - 0 11 77 24
Unabhängige Patientenberatung Arabisch
Tel.: 0800 - 33 22 12 25