Schutz gegen fehlerhafte Präparate
Wenn bei einem Arzneimittel Verunreinigungen festgestellt werden oder die Konzentration eines Wirkstoffes über- oder unterschritten wurde, kann es sein, dass es aus dem Markt genommen werden muss. Produktionstechnische Mängel lassen sich oft auf ganz bestimmte Herstellungsserien eines Medikaments (Chargen) beschränken. Bei regelkonform zugelassenen Arzneimitteln finden Sie die Chargennummer auf der Verpackung. So können Sie schnell herausfinden, ob Ihr Medikament von einem Rückruf betroffen ist oder nicht. Ein kurzes Gespräch mit Ihrem Arzt oder Apotheker gibt Ihnen hier die nötige Sicherheit. Auch die Experten der VIACTIV stehen Ihnen in einem solchen Fall mit Rat und Tat zur Seite.
Ersatz nicht ohne neues Rezept
In der Regel ist für den Ersatz eines fehlerhaften, verschreibungspflichtigen Medikaments eine neue Verordnung vom Arzt nötig. Er ist es auch, der für Ihren ganz persönlichen Fall am besten beurteilen kann, ob Sie das fehlerhafte Produkt sofort absetzen sollten oder ob es im Einzelfall klüger ist, das Medikament weiter zu nehmen bis geeigneter Ersatz verfügbar ist.