"Over the Counter" - rezeptfreie Präparate aus der Apotheke
Arzneimittel, die es ohne Rezept in der Apotheke gibt, nennt man auch OTC-Präparate (OTC: Over the Counter/über den Ladentisch). Sie eignen sich für die Selbstmedikation nicht bedrohlicher Erkrankungen, wie etwa einem Schnupfen oder Sodbrennen. Voraussetzung dafür, dass ein Präparat rezeptfrei verkauft werden kann, ist, dass die Wirksamkeit und Sicherheit bei der Einnahme auch ohne die Behandlung durch einen Arzt gewährleistet ist. Eine Kostenerstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen erfolgt bei rezeptfreien Präparaten in der Regel nicht.
Ausnahmen bei der Erstattung
In Ausnahmefällen dürfen Ärzte OTC-Präparate jedoch über ein rosa Kassenrezept verordnen. Dies ist immer dann der Fall, wenn nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei bestimmten schwerwiegenden Krankheiten zum Therapiestandard gehören. Der Wirkstoff Acetylsalicylsäure zur Nachsorge bei Herzinfarkten fällt etwa in diese Kategorie, Jodid bei Schilddrüsenerkrankungen oder hochdosierter Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt bei Demenz. In diesen Fällen ist es der VIACTIV auch erlaubt, die Kosten zu übernehmen.
Weitere Ausnahmen bestehen für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren. Auch hier darf die VIACTIV die Kosten übernehmen. Ein besonderer Antrag ist nicht notwendig. Sie als Patient müssen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen leisten.