Sie haben Blähungen, Durchfall oder sind erkältet? Bei leichten Erkrankungen wie diesen ist die Phytotherapie oft eine gute Alternative. Denn damit wirken Sie Ihren Beschwerden auf natürliche Weise entgegen. Bei Bedarf kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) auch verordnen. Für Kinder ab 12 Jahren und junge Erwachsene übernehmen wir die Kosten. Und zwar bis zu 25 Euro im Jahr.
Was ist Phytotherapie?
Es gibt Pflanzen, die bekannt dafür sind, Krankheiten zu lindern oder vorzubeugen. Arnika und Johanniskraut sind nur zwei Beispiele von vielen. Die Phytotherapie macht sich dies zunutze und setzt Pflanzen gezielt zu medizinischen Zwecken ein. Sie erhalten sie dann als zugelassene Arzneimittel rezeptfrei in der Apotheke.
Dabei gilt: Auch pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) werden in Deutschland streng kontrolliert. Bevor sie verkauft werden dürfen, werden sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft. Die Zulassung gibt es nur, wenn sich die Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien bestätigt. Genau wie bei anderen Arzneimitteln auch.
Kostenerstattung für Phytotherapie durch die VIACTIV
Für Versicherte ab dem 12. bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres übernehmen wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Phytopharmaka aus der Apotheke. Voraussetzung ist, dass eine Ärztin oder ein Arzt das Mittel als medizinisch notwendig erachtet und Ihnen ein grünes Rezept bzw. ein Privatrezept ausgestellt hat. Wichtig: Das Rezept muss nach dem 01.01.2024 ausgestellt worden sein. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten bis zu einem Betrag von 25 Euro im Jahr.
Reichen Sie einfach die Originalrechnung Ihrer Apotheke und Ihre ärztliche Verordnung bei uns ein. Das geht ganz einfach per E-Mail an service@viactiv.de oder mit unserer VIACTIV Service-App. Wir überweisen das Geld dann direkt auf Ihr Konto.
Sie haben ein E-Rezept als Privatrezept erhalten? Dann stellt Ihnen die Apotheke eine Quittung aus, aus der hervorgeht, dass Sie das Präparat auf ärztliche Verschreibung hin erworben haben. Diese Quittung können Sie dann über die bekannten Wege bei uns einreichen. Ein zusätzliches Papierrezept ist für die Erstattung nicht erforderlich.