Rezept ist nicht gleich Rezept
Rosa, gelb, grün, blau oder weiß. Rezepte gibt es in unterschiedlichen Farben. Jede von ihnen hat eine spezielle Bedeutung.
Rosa – das Kassenrezept
Verordnet der Arzt ein medizinisch notwendiges, verschreibungspflichtiges Medikament, wird das Rezept auf rosa Papier gedruckt. Die Kosten übernimmt in diesem Fall die VIACTIV. Als Versicherter müssen Sie lediglich die gesetzlich geregelte Zuzahlung leisten. Grundsätzlich gilt: Pro Rezept darf ein Arzt maximal drei verschiedene Arzneimittel verordnen. Rosafarbene Kassenrezepte sind in der Regel einen Monat gültig.
Gelb – das BTM-Rezept
Die Abkürzung BTM steht für Betäubungsmittel. Darunter fallen zum Beispiel starke Schmerzmittel wie Morphin oder in der Drogenentwöhnung eingesetzte Ersatzstoffe wie Methadon. Strenge Auflagen sollen einen Missbrauch dieser Medikamente verhindern. BTM-Rezepte sind daher nur sieben Tage gültig. Das gelbe Rezept besteht aus einem Original sowie zwei Durchschlägen. Einen Durchschlag behält der Arzt für seine Dokumentation, der zweite verbleibt zu diesem Zweck in der Apotheke.
Grün – für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel stellen eine ärztliche Empfehlung dar. Seit der Gesundheitsreform des Jahres 2004 dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für solche Arzneimittel nicht mehr erstatten. Patienten müssen grüne Rezepte beim Einlösen in der Apotheke daher selbst bezahlen.
Blau oder weiß – das Privatrezept
Ein Privatrezept erhalten gesetzlich Versicherte für verschreibungspflichtige Medikamente, die jedoch – weil sie zum Beispiel Wunschrezepte darstellen – nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Dies gilt auch für die Antibabypille für Frauen ab 22 Jahren. Privatärzte ohne Kassenzulassung stellen ebenfalls Privatrezepte aus.