Als Arbeitnehmerin erhalten Sie von der VIACTIV täglich bis zu 13 Euro. Die verbleibende Differenz zu Ihrem Nettogehalt gleicht Ihr Arbeitgeber aus.
Auch in diesem Fall erhalten Sie bis zu 13 Euro täglich von der VIACTIV. Ihre beiden Arbeitgeber zahlen jeweils anteilig die Differenz zu Ihren Nettogehältern. Wenn einer Ihrer beiden Jobs nicht sozialversicherungspflichtig ist (z.B. Minijob), bitten wir Sie, uns telefonisch die Anschrift des Arbeitgebers mitzuteilen.
Selbständigen zahlt die VIACTIV ein Mutterschaftsgeld, wenn Sie zum Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Krankengeld haben. Anschließend erhalten Sie 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Konkret heißt das, dass Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von uns bekommen.
Auch in diesem Fall können Sie unter Umständen Mutterschaftsgeld von uns erhalten. Konkret übernehmen wir bis zu 13 Euro täglich. Die verbleibende Differenz zu Ihrem Nettogehalt stockt Ihr Arbeitgeber auf. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte die Anschrift des Arbeitgebers telefonisch mit.
Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Wenn Sie darüber hinaus nebenbei in einem Minijob tätig sind, erhalten Sie auch daraus Mutterschaftsgeld von der VIACTIV. Konkret bis zu 13 Euro pro Tag. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte telefonisch die Anschrift des Arbeitgebers mit.
Wenn Sie Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld - es sei denn, Sie arbeiten zusätzlich nebenbei. Dann erhalten Sie unseren Zuschuss von bis zu 13 Euro am Tag. Ihr Arbeitgeber gleicht die Differenz zum Nettogehalt aus. Bitten teilen Sie uns telefonisch die Kontaktdaten Ihres Arbeitgebers mit.
In diesem Fall erhalten Sie von uns bis zu 13 Euro täglich. Ihr Arbeitgeber leistet jedoch keinen Zuschuss zum Nettogehalt, es sei denn, Sie beenden Ihre Elternzeit vorzeitig. Falls Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeldstelle.