Unterstützung im Haushalt auf Kosten der VIACTIV
Falls Sie keinen Partner oder andere Angehörige haben, die notwendige Arbeiten im Haushalt erledigen können, springen wir ein. Zum Beispiel, wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden bzw. einer drohenden Frühgeburt ins Krankenhaus müssen oder nach der Entbindung besonders geschwächt sind. Bei begründetem Bedarf beteiligt sich die VIACTIV an den Kosten für eine Haushaltshilfe - und zwar solange, wie diese Unterstützung von einem Arzt oder einer Hebamme für notwendig erachtet wird.
Kostenerstattung
Neben einer Rechnung benötigen wir als Nachweis eine ärztliche Bescheinigung bzw. die einer Hebamme. Die entstehenden Kosten rechnen wir dann entweder direkt mit der Organisation ab, die die Haushaltshilfe stellt, oder wir erstatten Ihnen die Kosten in angemessenem Umfang. Auch Verwandten, die einspringen, erstatten wir die Fahrkosten und gegebenenfalls auch den Verdienstausfall.
Haushaltshilfe beantragen
Da die Kostenübernahme für Haushaltshilfe in verschiedenen Paragrafen geregelt ist und es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, ist eine generelle Aussage über Dauer und Höhe leider nicht möglich. Sprechen Sie uns bitte an, um zu klären, ob wir die Kosten für Ihre Haushaltshilfe übernehmen können. Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung.