Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch Abtreibung genannt) sind sehr unterschiedlich. Manche Frauen sind sich schnell darüber im Klaren, dass sie die Schwangerschaft abbrechen wollen – etwa, weil ihre Familienplanung abgeschlossen ist oder sie nie Kinder wollten. Für andere ist es sehr schwer zu entscheiden, ob sie das Kind bekommen möchten oder nicht – zum Beispiel, weil sie sich fragen, ob die Partnerschaft stabil genug ist oder ihre Kraft für ein (weiteres) Kind reicht.
In solchen Schwangerschaftskonflikten helfen Beratungsstellen: Sie wissen beispielsweise, welche Angebote es zur finanziellen Unterstützung gibt. Im Gespräch kann eine Frau widerstreitende Gefühle und Gedanken sortieren und zu einer für sie passenden Entscheidung gelangen. Wenn sich eine Frau für einen Abbruch entschieden hat, informieren Beratungsstellen, Frauenarztpraxen und Internetseiten darüber, wo dieser möglich ist.
Wer sich entscheidet, die Schwangerschaft abzubrechen, muss gesetzliche Bestimmungen beachten. Der Abbruch kann medikamentös oder operativ erfolgen. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile, sind aber ähnlich zuverlässig.
In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Schwangerschaften abgebrochen. Die meisten Abbrüche finden in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis (also bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche) statt.
Ein Abbruch bleibt in Deutschland in drei Situationen straffrei:
Diese Regelungen sind im Strafgesetzbuch (§§ 218 bis 219 StGB) festgelegt. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt unter anderem die Beratung.
Allein die Frau entscheidet, ob sie die Schwangerschaft beenden oder fortführen will. Der Partner oder die Partnerin hat kein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Keine Frau darf zu einem Abbruch gezwungen werden.
Um eine Schwangerschaft zu beenden, kommen vor allem diese beiden Verfahren infrage:
Die meisten medikamentösen und operativen Abbrüche verlaufen ohne Komplikationen wie Infektionen oder schwere Blutungen.
Diese Entscheidungshilfe zeigt genauer, welche Vor- und Nachteile die Methoden haben. Sie kann dabei unterstützen, sich für ein Verfahren zu entscheiden.
Manche Ärztinnen und Ärzte schaben bei einem operativen Abbruch die Gebärmutter mit einem stumpfen Löffel aus. Die Ausschabung (Kürettage) gilt jedoch als risikoreicher als die Absaugung und wird deshalb in medizinischen Leitlinien nicht mehr empfohlen.
Die meisten Schwangerschaftsabbrüche finden in Arztpraxen oder ambulanten Operationszentren statt. Nicht alle Krankenhäuser bieten Abbrüche an – manche auch nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation.
In einigen Städten und Regionen ist es schwierig, eine Praxis oder Klinik zu finden. Nicht überall gibt es (genügend) Ärztinnen und Ärzte, die den Abbruch vornehmen. Und nicht jede Einrichtung bietet alle Methoden an.
Informationen darüber, wo ein Abbruch mit welcher Methode möglich ist, gibt es unter anderem in Beratungsstellen und gynäkologischen Praxen.
Eine Liste von Praxen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen, ist sowohl bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als auch bei der Bundesärztekammer abrufbar. Sie ist jedoch nicht vollständig, da sie auf freiwilligen Angaben beruht. Es gibt viele Arztpraxen, die Abbrüche nur für die eigenen Patientinnen anbieten oder öffentlich keine Angaben hierzu machen.
Bei einem Abbruch sind verschiedene Fristen zu beachten. Wenn man einen Abbruch in Erwägung zieht, ist es wichtig, sich möglichst schnell um einen Termin bei einer anerkannten Beratungsstelle zu kümmern – und bei Bedarf die Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen.
In den ersten Tagen nach dem Abbruch kommt es zu Blutungen und oft auch zu Schmerzen, die sich mit Schmerzmitteln aber gut behandeln lassen. Beides klingt nach 1 bis 2 Wochen ab. Die meisten Abbrüche verlaufen ohne Komplikationen wie Gebärmutterentzündungen. Es wird empfohlen, sich in den ersten Tagen zu schonen. Eine Krankschreibung für einige Tage ist möglich. Wenn sich die Frau wohl fühlt, kann sie aber alles tun, was sie möchte.
Schon wenige Tage nach einem Abbruch kann die Frau wieder schwanger werden. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Verhütung zu kümmern.
Nach einem operativen Abbruch ist eine Nachuntersuchung normalerweise nicht notwendig. Nach einem medikamentösen Abbruch sollte überprüft werden, ob die Schwangerschaft beendet wurde. Dazu eignen sich eine Ultraschalluntersuchung in der Arztpraxis oder ein spezieller Urin-Schwangerschaftstest, den man zu Hause machen kann. Bei Problemen kann die Frau sich jederzeit an die Praxis oder Klinik wenden. Bei psychischen Belastungen bieten Beratungsstellen Unterstützung.
Erste Anlaufstellen sind die Frauen- oder Hausarztpraxis oder eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Sie beraten alle Frauen, insbesondere jene, die sich unsicher sind, und vermitteln bei Bedarf weitere Hilfen. Sie informieren aber auch darüber, wo ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist, welche Fristen die Frau einhalten muss und welche Nachweise sie benötigt.
In den anerkannten Beratungsstellen findet auch die Schwangerschaftskonflikt-Beratung statt, die im Rahmen der Beratungsregelung verpflichtend ist. Danach erhält die Frau einen sogenannten Beratungsschein. Diesen muss sie der Ärztin oder dem Arzt vorlegen, die oder der den Abbruch vornimmt.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf ihrer Website Familienplanung.de über das Thema Schwangerschaftsabbruch.
Allgemeine Informationen zum Thema Schwangerschaft und Kinderwunsch bietet auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Schwangerschaftsberatung § 218. Informationen über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und gesetzliche Regelungen im Kontext des § 218 Strafgesetzbuch. 2022.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Familienplanung.de: Schwangerschaftsabbruch.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). frauen leben 3 - Familienplanung im Lebenslauf. Erste Forschungsergebnisse zu ungewollten Schwangerschaften und Schwangerschaftskonflikten. 2013.
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon (S2k-Leitlinie). AWMF-Registernr.: 015-094. 2023.
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Evidenzrecherche zur S3-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon; Projektnummer: V21-12. 2023.
Pro Familia. Schwangerschaftsabbruch - Abtreibung. 2024.
World Health Organization (WHO). Abortion care guideline. 2022.
IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.
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Erstellt am 05.06.2024
Nächste geplante Aktualisierung: 2027
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)