UPDATE: Zum 11. Oktober 2021 trat die Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft, die das kostenfreie Testen einschränkt.
Seit dem 8. März 2021 hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche – und auch in bestimmten Einrichtungen oder bei Dienstleistern wie zum Beispiel im Kosmetikstudio kommen sie regelmäßig zum Einsatz. Was aber unterscheidet Schnelltests von „normalen“ Corona-Tests? Und was sind Selbsttests?
Der PCR-Test
Mit vollem Namen heißen die PCR-Tests „Polymerase Chain Reaction Tests“. Sie gelten als die zuverlässigsten Tests, die es derzeit gibt und werden ausschließlich durch medizinisches Personal durchgeführt. Es gibt sie also nicht – wie Selbsttests – in Drogerien, Supermärkten oder Apotheken zu kaufen. Die Auswertung erfolgt nach der Probenentnahme aus einem Nasen- oder Rachenabstrich durch Labore, das Ergebnis liegt spätestens nach wenigen Tagen vor. PCR-Tests werden entweder eingesetzt, um bei einem Patienten mit Symptomen oder nach Kontakt mit Infizierten herauszufinden, ob tatsächlich eine Sars-CoV-2-Infektion vorliegt – oder um einen positiven Selbst- oder Schnelltest zu bestätigen.
Wer sich mit einem Selbsttest zuhause getestet hat oder mit einem Schnelltest ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte daher unbedingt Kontakt zu seinem Hausarzt aufnehmen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um einen Termin für einen PCR-Test zu bekommen. Bis zu diesem Termin, beziehungsweise bis zur Bestätigung der vorangegangenen Diagnose sollte man sich in Quarantäne begeben.
Der Antigen-Schnelltest
Diese Tests werden zwar nicht von medizinischem Fachpersonal, aber von speziell geschultem Personal durchgeführt. Die Auswertung nach einem Nasen- oder Rachenabstrich liegt zügig vor. Im Schnitt dauert es nur 15 bis 30 Minuten, weil die Proben nicht extra an Labore geschickt werden müssen. Schnelltests wurden bisher überwiegend in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen eingesetzt, um sicherzugehen, dass das Personal oder die Bewohner sich nicht infiziert haben. Seit dem 8. März hat aber jeder mindestens einmal wöchentlich die Möglichkeit, sich mit einem Schnelltest testen lassen. Dazu holt man sich einen Termin in einem der offiziellen Testzentren der Gesundheitsämter, bei einem Arzt oder in einer Apotheke. Achtung: dazu vorher beim Gesundheitsamt informieren, welcher Arzt oder welche Apotheke die Tests durchführen. Ein positives Ergebnis eines Schnelltests ist meldepflichtig und muss durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Bis zu diesem Termin beziehungsweise bis zum Ergebnis des PCR-Tests sollte man sich nach einem positiven Schnelltest in Quarantäne begeben.
Der Selbsttest
Diese Tests können von jedem selbst zuhause durchgeführt werden. Sie sind dazu da, im Alltag Sicherheit zu verschaffen, zum Beispiel vor Familienbesuchen. Für sie ist, ähnlich wie beim PCR- oder Schnelltest, ein Nasenabstrich nötig, sie können aber auch mit Speichel durchgeführt werden. Fällt das Ergebnis positiv aus, sollte es durch einen PCR-Test bestätigt werden – es gibt allerdings keine Meldepflicht, nur die Empfehlung, den Test bestätigen zu lassen und sich so lange in Quarantäne zu begeben. Beim Selbsttest durch Privatpersonen ist es wichtig, sich genau an die Bedienungsanleitung zu halten, da sonst die Fehlerquote sehr hoch sein kann.
Selbsttests und Schnelltests sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Tests. Sie geben Sicherheit darüber, dass zum Zeitpunkt des Tests keine oder, im Fall einer unbemerkten Infektion, nur eine so niedrige Virenlast vorliegt, dass es kaum möglich ist, andere Menschen damit anzustecken. Eine Garantie dafür, keine Sars-CoV-2-Infektion zu haben, sind sie nicht. Hintergrund: Bei einer Sars-CoV-2-Infektion wächst die Virenlast im Körper von Tag zu Tag – je mehr Viren vorhanden sind, umso größer ist die Gefahr, einen anderen Menschen anzustecken.
Liste der Schnell- und Selbsttests vom Bundesgesundheitsministerium:
https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html