Pflegebedürftigkeit tritt meist durch altersbedingte Einschränkungen ein. Doch auch Kinder und junge Erwachsene können pflegebedürftig sein. Das Wichtigste hierzu im Überblick.
Unterschiedliche Ursachen
Bei pflegebedürftigen Kindern unterscheiden sich in erster Linie die Ursachen, die eine Pflegebedürftigkeit begründen, von denen pflegebedürftiger junger Erwachsener und älterer Menschen. Sind es bei Kindern meist angeborene Erkrankungen oder Behinderungen, handelt es sich bei jungen Erwachsenen vorwiegend um psychische Auffälligkeiten und Verhaltensstörungen, Krebserkrankungen oder Krankheiten des Kreislauf- und Nervensystems. Im Gegensatz dazu werden ältere Menschen häufig durch Schlaganfälle oder demenzielle Veränderungen pflegebedürftig.
Pflegebedürftigkeit nach Alter
Zahlen des Statistischen Bundesamts (Stand: 31.12.2017) machen deutlich, dass die Mehrheit der Pflegebedürftigen älter als 80 ist, Pflegebedürftigkeit grundsätzlich jedoch in jeder Altersgruppe vorkommt. Immerhin 3 Prozent aller Pflegebedürftigen sind jünger als 15 Jahre, ingesamt 15 Prozent jünger als 60.
Alter | Anteil von allen Pflegebedürftigen |
unter 15 Jahre | 3 Prozent |
15 - 60 Jahre | 12 Prozent |
60 - 70 Jahre | 9 Prozent |
70 - 80 Jahre | 21 Prozent |
80 - 90 Jahre | 39 Prozent |
90 und älter | 16 Prozent |
Feststellung des Pflegebedarfs bei Kindern
Bei der Pflegebegutachtung eines Kindes wird der Hilfebedarf im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind untersucht. Dabei gelten die gleichen Grundlagen im Sinne des SGB XI, die auch für Erwachsene gelten. Der Unterschied besteht darin, dass abzugrenzen ist, inwieweit auch gesunde Kinder auf fremde Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen sind. Die Begutachtung wird durch den Medizinischen Dienst vorgenommen.
Werden die Entwicklungsstufen nicht oder erst verspätet von einem Kind erreicht, kann es zu einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI kommen. Es ist also wichtig, dass die Eltern von Kindern mit Pflegebedarf die Entwicklungsmeilensteine gesunder Kinder kennen, um rechtzeitig einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Im Laufe der Entwicklung des Kindes kann sich durch eine Verbesserung bzw. Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands auch der Pflegebedarf verändern.
Die Mehrheit aller pflegebedürftigen Kinder oder jungen Erwachsenen werden im eigenen Haushalt gepflegt und nahezu alle ausschließlich durch Angehörige. Die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes steigt meist mit zunehmendem Alter, aber auch die Anzahl von stationär versorgten jungen Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich.
Besondere Ansprüche bei Behinderung
Liegt zudem ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 vor, können Menschen mit Behinderung verschiedene Leistungen nach dem SGB IX in Anspruch nehmen, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Hierzu gehören auch spezielle Einrichtungen, in denen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung im Vordergrund stehen. An den Tagen, an denen die pflegebedürftigen Behinderten im eigenen Haushalt gepflegt und versorgt werden, übernimmt die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld (mindestens Pflegegrad 2).