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Hilfe! Wenn der Pflegefall eintritt

Group 11 3 min Lesezeit   |   20.01.2019

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

VIACTIV Krankenkasse
Viactiv-Krankenkasse-Pflege-Pflegefall | VIACTIV Krankenkasse

Hilfe! Wenn der Pflegefall eintritt

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Es gibt Momente im Leben, da scheint die Welt stillzustehen. Zum Beispiel, wenn ein nahestehender Mensch plötzlich schwer erkrankt. Zur großen Bestürzung gesellen sich praktische Sorgen: Soll und kann ich die Pflege selbst übernehmen? Was ist mit meinem Job? Hier erfahren Sie, wo Sie im Ernstfall Hilfe bekommen.

Klaren Kopf bewahren

Wenn die Pflegesituation plötzlich eintritt – zum Beispiel durch den Unfall oder Schlaganfall eines Angehörigen – fahren die Gedanken Karussell. Hand aufs Herz: Die wenigsten von uns haben das „Was wäre, wenn“-Szenario schon einmal durchgespielt. Es ist auch nicht notwendig, alle aktuellen gesetzlichen Regelungen zu kennen. Ein paar Basis-Informationen helfen Ihnen, einen klaren Kopf zu bewahren und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Spontane Auszeit

Wichtig ist zunächst einmal zu wissen, dass Sie als berufstätiger naher Angehöriger (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner, Elternteil, Kind, Bruder oder Schwester) das Recht haben, kurzfristig eine zehntägige Auszeit zu nehmen. Diese Tage erleichtern es, sich auf die neue Situation einzustellen, fachkundigen Rat einzuholen und zu überlegen, wie die Pflege organisiert werden kann. Die zehntägige Auszeit wird weder von Ihrem Urlaub abgezogen noch müssen Sie große finanzielle Einbußen befürchten: Die VIACTIV zahlt ein Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes.

Sechs Monate Pflegezeit

Möchten Sie selbst Pflegeverantwortung übernehmen? Dann sollten Sie sich bewusst sein, dass Pflege eine große Herausforderung ist – zeitlich, körperlich und psychisch. Diese Aufgabe lässt sich nicht neben Familie und Beruf noch obendrein bewältigen. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Pflegezeit eingeführt: Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten können ihre Mitarbeiter insgesamt bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen. Diese Auszeit wird allerdings nicht bezahlt. Um finanzielle Einbußen auszugleichen, kann der Pflegebedürftige dem pflegenden Angehörigen sein Pflegegeld überlassen.

Beruf und Pflege vereinbaren

Mit einer relativ kurzen beruflichen Auszeit ist es in vielen Fällen nicht getan, weil der Pflegebedarf länger besteht. In Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten können pflegende Angehörige sich sogar für bis zu zwei Jahren freistellen lassen – allerdings müssen sie weiterhin 15 Stunden pro Woche im Betrieb arbeiten. Vielleicht lässt sich die Arbeitszeit durch eine Betreuung in der Tagespflege abdecken? Die VIACTIV informiert Sie gerne über Möglichkeiten, Beruf und Pflege zu vereinbaren. Nutzen Sie auch unsere fachkundige Beratung rund um den Versicherungsschutz während der Pflegezeit.

Praktische Hilfe bei der Pflege

Seien Sie gewiss: Mit der Pflege eines Angehörigen sind Sie nicht allein. Wer diese gleichermaßen anspruchs- und wertvolle Aufgabe übernimmt, sollte alle Möglichkeiten der Unterstützung nutzen. Dazu gehören auch kostenlose Pflegekurse, in denen Sie Techniken üben und Hilfsmittel kennenlernen, die Ihnen die Pflegetätigkeit erleichtern.

Gut versorgt im Heim

Ebenso gut ist es möglich, die häusliche Pflege in professionelle Hände zu legen. Hierfür stehen je nach Bedarf Angebote von der ambulanten Pflege bis hin zur Intensivpflege rund um die Uhr zur Wahl. Insbesondere bei hohem Pflegebedarf – zum Beispiel bei Bettlägerigkeit oder Demenz – sollte allerdings auch das Pflegeheim als Alternative in Betracht gezogen werden. Allen Vorurteilen zum Trotz: Statt zu Hause zu vereinsamen oder im Ernstfall nicht schnell genug Hilfe zu bekommen, fühlen sich viele ältere Menschen im Pflegeheim gut aufgehoben. Sie profitieren sowohl von den Beschäftigungsangeboten als auch von der pflegerischen und medizinischen Versorgung.

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