Man trifft einige bedeutende Entscheidungen im Leben. Ein Kind zu bekommen, ist ganz sicher eine davon. Nur läuft leider nicht immer alles nach Plan – und die Natur macht uns einen Strich durch die Rechnung. Der Kinderwunsch droht unerfüllt zu bleiben. Die Belastung für die Partnerschaft wird größer und größer. Doch eine künstliche Befruchtung gibt Grund zur Hoffnung.
Welche Methoden gibt es?
Welche Form der künstlichen Befruchtung zum Einsatz kommt, hängt ganz von der Ausgangssituation ab – sprich, ob das Problem für das Ausbleiben der Befruchtung beim Mann oder bei der Frau zu finden ist. Das heißt auch, dass im Vorfeld festgestellt werden muss, ob bei einem der Partner – oder sogar bei beiden – eine eingeschränkte Fruchtbarkeit vorliegt.
Bei Einschränkungen des Samens werden bei der Intrauterinen Insemination (IUI) die Spermien – auf den Zeitpunkt des Eisprungs abgestimmt – mithilfe eines Katheters in die Gebärmutter, den Gebärmutterhals oder den Eileiter eingebracht. So landet der Samen direkt in der Nähe der Eizelle.
Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) werden der Frau reife Eizellen entnommen und diese außerhalb der Körpers befruchtet. Hierzu werden Eizellen und Spermien in einem Reagenzglas zusammengegeben. War die Befruchtung erfolgreich, wird die Eizelle in die Gebärmutter eingesetzt. Nun heißt es Daumen drücken, dass sich ein Embryo einnistet.
Ist die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung aufgrund einer zu geringen Samenqualität zu gering, wird bei der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) eine einzelne Samenzelle direkt in eine entnommene Eizelle injiziert – die Konkurrenz durch andere Samenzellen wird vermieden. Bei einer erfolgreichen Befruchtung wird die Eizelle wieder in die Gebärmutter der Frau übertragen.
Voraussetzungen
Die künstliche Befruchtung wird von Krankenkassen bezuschusst bzw. von Bund und Ländern gefördert. Doch nicht jeder kann die Förderung einer künstlichen Befruchtung in Anspruch nehmen. Die Basis ist, dass heterosexuelle verheiratete oder unverheiratete Paare im Bundesgebiet wohnen und eine dort angesiedelte Reproduktionseinrichtung aufsuchen. Weitere Kriterien sind in § 27a SGB V geregelt. Die Voraussetzungen sind:
- ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit
- attestierte Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung
- ausschließliche Verwendung von Ei- und Samenzellen der Partner
- vorherige medizinische und psychosoziale Beratung
- Alter der Frau zwischen 25 und 40, Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren
Wichtig ist, dass der beratende Arzt nicht auch die künstliche Befruchtung durchführt. Daher werden Paare für gewöhnlich im Anschluss an die umfassende Beratung an Ärzte oder Einrichtungen überwiesen, die eine entsprechende Genehmigung besitzen.
Warum Beratung so wichtig ist
Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine wahnsinnige Belastung. Schuld- und Minderwertigkeitsgefühle sowie Versagensängste sorgen für emotionalen Stress. Umso wichtiger ist es, sich umfassend beraten zu lassen – und genau deshalb ist eine solche Beratung auch Pflicht. Neben dem beratenden Arzt stehen unabhängige Berater sowie Vertrauenspersonen in reproduktionsmedizinischen Zentren oder im Zuge der Schwangerschaftsberatung Paaren mit Kinderwunsch zur Seite.
Chancen, Risiken und Kosten werden genauso besprochen wie mögliche, vor allem psychische Folgen, sollte es bei einer künstlichen Befruchtung nicht mit einem Kind klappen. Aber auch der Austausch mit anderen Betroffenen oder Selbsthilfegruppen können einen wichtigen Beitrag zu einem gesunden Umgang mit der Situation leisten.