In der Corona-Pandemie länger beim Arzt im Wartezimmer sitzen? Muss nicht sein. Es gibt aber auch Situationen, in denen ein Arztbesuch unumgänglich ist – und niemand sollte wichtige Untersuchungen wegen der Pandemie verschleppen. Worauf sollte man jetzt achten?
Der Rücken zwickt unerträglich, der Kopf hört einfach nicht auf, zu schmerzen, ein Stück Zahn ist abgebrochen, der nächste Vorsorgetermin steht an – Gründe, auch in Coronazeiten zum Arzt zu müssen, gibt es viele. Auch, wenn sich im Moment niemand wirklich gerne in ein Wartezimmer setzt, in dem sich mehrere andere Patienten aufhalten, lässt es sich manchmal einfach nicht vermeiden. Aber natürlich hat auch kein Arzt Interesse daran, sich selbst mit Corona anzustecken, oder in den Ruf zu geraten, dass ausgerechnet seine Praxis eine Corona-Virenschleuder ist. Darum muss man nicht unbedingt mit einem schlechten Gefühl in die Praxis gehen. Zumal das Robert-Koch-Institut empfiehlt, dass Menschen mit Atembeschwerden, potenziell Covid-19-Erkrankte sowie Personen mit bestätigter Covid-19-Infektion gar nicht erst nicht in die regulären Sprechstunden kommen. Sie sollen zunächst telefonisch Kontakt mit ihrem Arzt aufnehmen und sich über das weitere Vorgehen beraten lassen. Außerdem gibt es in vielen Hausarztpraxen sogenannte Infektionssprechstunden für Patienten mit Symptomen oder mit einem Covid-19-Verdacht. Werden sie genutzt, kommen diese Patienten gar nicht erst mit anderen in Kontakt.
In der Praxis selbst gelten natürlich alle gängigen Corona-Regeln: Die Abstandsregel bei der Anmeldung zum Beispiel. Auch hier sollten mindestens 1,50 Meter zwischen den Patienten eingehalten werden, genauso wie im Wartezimmer. Dafür haben die Mitarbeitenden der Praxis zu sorgen, die die Termine so legen sollten, dass keine langen Wartezeiten entstehen. Wer zweifelt, kann einfach vor seinem Termin anrufen und fragen, ob alles eingehalten wird, wie geplant oder ob man früher oder später kommen soll. Insgesamt sollten sich aber alle Patienten im Moment besonders streng an diese Termine halten und pünktlich erscheinen, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Außerdem hat das gesamte Praxispersonal strenge Desinfektionspläne einzuhalten – und natürlich gilt auch in der Praxis Maskenpflicht, um ein mögliches Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Bei Symptomen, die auf eine andere ernsthafte Krankheit als Corona hindeuten, wie zum Beispiel Herzbeschwerden oder starke Schmerzen, sollte trotz der Corona-Pandemie unbedingt ein Termin mit dem Arzt vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Impfungen, Kontrolluntersuchungen oder bestimmte Therapien, die zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen wichtig sind. Wer eine Erkrankung verschleppt, hat später meist mit noch extremeren gesundheitlichen Folgen zu kämpfen. Speziell akute Symptome wie Lähmungen, Brustschmerzen, plötzliche Übelkeit, Sprachstörungen oder Atemnot sollten sofort ärztlich abgeklärt werden. Hier wählt man am besten direkt den Notruf 112 – all diese Symptome könnten auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hindeuten. Und hier gilt: Jede Minute zählt.
Für Zahnarztbesuche gelten etwas lockerere Regeln: Nach einer Empfehlung der Bundeszahnärztekammer sollte unbedingt zum Zahnarzt gehen, wer Zahnschmerzen hat. Kontrolltermine und rein kosmetische Behandlungen könnten im Moment hingegen nach Rücksprache mit dem Zahnarzt erstmal verschoben werden.