Wie werden Kombinationsleistungen abgerechnet?
Bei der häuslichen Pflege können Sie nicht nur zwischen Sach- und Geldleistungen wählen, sondern diese auch kombinieren. Die VIACTIV Pflegekasse übernimmt dann zunächst die Sachleistungen und zahlt Ihnen anschließend – vorausgesetzt Ihr Anspruch ist noch nicht ausgeschöpft – zusätzlich ein prozentual-anteiliges Pflegegeld. Wie das Prinzip Kombinationsleistung funktioniert, zeigt das folgende Rechenbeispiel für den Pflegegrad 3:
Der Pflegedienst berechnet Ihnen für seine monatlichen Leistungen 817,80 Euro. Laut Gesetz beträgt Ihr monatlicher Gesamtanspruch in Pflegegrad 3 jedoch 1.497 Euro. Es wurden also nur 60 Prozent des verfügbaren Budgets ausgeschöpft. Folglich besteht noch ein Anspruch auf die verbleibenden 40 Prozent des Pflegegeldes (100 Prozent wären in diesem Beispiel 599 Euro.) Dem Pflegebedürftigen (bzw. seiner Pflegeperson) stehen also noch 239,60 Euro monatliches Pflegegeld zu.