Wie weise ich die Höhe meiner Einkünfte nach?
Einmal im Jahr bekommen Sie von uns einen Einkommensfragebogen. Auf diesem können Sie uns Ihre Einkünfte mitteilen. Abhängig von der Art Ihrer Einkünfte kann es sein, dass wir zusätzlich bestimmte Nachweise von Ihnen benötigen.
Wichtig: Bitte teilen Sie uns immer umgehend mit, wenn sich bei Ihren Einkünften etwas ändert. So können wir Ihre Beiträge zeitnah anpassen und Sie hohe Nachzahlungen vermeiden.
Benötigte Nachweise nach Einkommensarten
Einkommensart | Nachweis |
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit | Kopie des vollständigen Einkommensteuerbescheids des jeweiligen Kalenderjahres
Hinweis: Ihre Beiträge berechnen wir immer zunächst unter Vorbehalt. Nach Erhalt Ihres Steuerbescheids rechnen wir für das jeweilige Jahr endgültig ab. Zu viel gezahlte Beiträge erstatten wir, andernfalls berechnen wir nach. |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | Kopie des vollständigen Einkommensteuerbescheids des jeweiligen Kalenderjahres
Hinweis: Ihre Beiträge berechnen wir immer zunächst unter Vorbehalt. Nach Erhalt Ihres Steuerbescheids rechnen wir für das jeweilige Jahr endgültig ab. Zu viel gezahlte Beiträge erstatten wir, andernfalls berechnen wir nach. |
Kapitalvermögen | Zinsbescheinigung, alternativ: Kopie des vollständigen Einkommensteuerbescheids |
Arbeitsentgelt, Dienstbezüge, Pensionen | Verdienstbescheinigung mit Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Einmalzahlungen, alternativ: Verdienstabrechnung aus dem Monat Dezember |
Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen | Kopien der letzten zwölf Entgeltabrechnungen, Verträge, Vereinbarungen, Sozialpläne |
Renten (gesetzliche Renten, Auslandsrenten, Unfallrenten, sonstige private Leibrenten) | Kopie des aktuellen Rentenbescheids |
Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, ausländische Versorgungsbezüge) | Kopie des aktuellen Bescheids, Bezügemitteilung, Auszahlungsvereinbarungen |