Kontakt
Telefon
Chat
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 222 12 11 24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen Anrufen
Wir sind gerne für Sie da.
DIREKT KONTAKT AUFNEHMEN Geht hier ganz leicht. Worauf warten Sie noch? Chat starten Zur Datenschutzerklärung

Wie weise ich die Höhe meiner Einkünfte nach?

Einmal im Jahr bekommen Sie von uns einen Einkommensfragebogen. Auf diesem können Sie uns Ihre Einkünfte mitteilen. Abhängig von der Art Ihrer Einkünfte kann es sein, dass wir zusätzlich bestimmte Nachweise von Ihnen benötigen.

Wichtig: Bitte teilen Sie uns immer umgehend mit, wenn sich bei Ihren Einkünften etwas ändert. So können wir Ihre Beiträge zeitnah anpassen und Sie hohe Nachzahlungen vermeiden.

Benötigte Nachweise nach Einkommensarten

Einkommensart Nachweis
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit Kopie des vollständigen Einkommensteuerbescheids des jeweiligen Kalenderjahres

Hinweis:
Wenn Sie noch keinen Steuerbescheid haben, können Sie uns eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine schriftliche Schätzung Ihrer Einkünfte zusenden.

Ihre Beiträge berechnen wir immer zunächst unter Vorbehalt. Nach Erhalt Ihres Steuerbescheids rechnen wir für das jeweilige Jahr endgültig ab. Zu viel gezahlte Beiträge erstatten wir, andernfalls berechnen wir nach.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Kopie des vollständigen Einkommensteuerbescheids des jeweiligen Kalenderjahres

Hinweis:
Wenn Sie noch keinen Steuerbescheid haben, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung über die Höhe Ihrer zu erwartenden Einkünfte.

Ihre Beiträge berechnen wir immer zunächst unter Vorbehalt. Nach Erhalt Ihres Steuerbescheids rechnen wir für das jeweilige Jahr endgültig ab. Zu viel gezahlte Beiträge erstatten wir, andernfalls berechnen wir nach.

Kapitalvermögen Zinsbescheinigung, alternativ: Kopie des vollständigen Einkommensteuerbescheids
Arbeitsentgelt, Dienstbezüge, Pensionen Verdienstbescheinigung mit Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Einmalzahlungen, alternativ: Verdienstabrechnung aus dem Monat Dezember
Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen Kopien der letzten zwölf Entgeltabrechnungen, Verträge, Vereinbarungen, Sozialpläne
Renten (gesetzliche Renten, Auslandsrenten, Unfallrenten, sonstige private Leibrenten) Kopie des aktuellen Rentenbescheids
Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, ausländische Versorgungsbezüge) Kopie des aktuellen Bescheids, Bezügemitteilung, Auszahlungsvereinbarungen

 

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Warum war diese Antwort nicht hilfreich?

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.

Kontakt
Telefon
Chat
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 222 12 11 24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen Anrufen
Wir sind gerne für Sie da.
DIREKT KONTAKT AUFNEHMEN Geht hier ganz leicht. Worauf warten Sie noch? Chat starten Zur Datenschutzerklärung