Wie unterstützt mich die VIACTIV in den ersten Wochen nach der Geburt?
Damit Sie besonders die Zeit rund um die Geburt mit Ihrem Kind verbringen und sich erholen können, zahlt die VIACTIV berufstätigen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung ein Mutterschaftsgeld. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zahlen wir das Mutterschaftsgeld sogar für zwölf Wochen nach der Entbindung. Dasselbe gilt, wenn bei Ihrem Kind innerhalb der ersten acht Lebenswochen vom Arzt eine Behinderung festgestellt wurde.
Nutzen Sie auch gern unsere Online-Hebammensuche. Bis zu zehn Tage nach der Geburt sind tägliche Besuche durch die Hebamme möglich. Ab dem 11. Tag bis zur 12. Lebenswoche des Kindes können Sie die Hebamme weiterhin bis zu 16-mal in Anspruch nehmen. Treten in dieser Zeit oder danach größere Schwierigkeiten auf, zum Beispiel beim Stillen oder infolge von Dammverletzungen während der Geburt, können Sie auf Anordnung des Arztes oder der Ärztin die Hilfe der Hebamme auch länger in Anspruch nehmen.
Bei Bedarf übernimmt die VIACTIV für Schwangere und frisch entbundene Frauen außerdem auch die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Darüber hinaus sollten Sie Ihr Kind auch umgehend nach der Geburt beitragsfrei in der Familienversicherung anmelden. So ist Ihr Nachwuchs automatisch auch in unserem kostenlosen Vorsorge-Erinnerungsservice "Bärenstark" angemeldet, der Sie mit Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen beginnend ab der Geburt sowie mit altersgerechten Informationen versorgt.
Sie können die Familienversicherung für Ihre Angehörigen problemlos über die VIACTIV-App beantragen. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice über den Desktop-Browser nutzen.
Um Ihr Kind beitragsfrei mitzuversichern, können Sie auch unseren Familienversicherungsbogen ausfüllen. Senden Sie uns diesen dann unterschrieben zurück.