Wie lege ich Widerspruch gegen eine Entscheidung der VIACTIV ein?
Sollten Sie mit einer unserer Entscheidungen unzufrieden sein, können Sie dieser widersprechen. Das gilt übrigens nicht nur bei abgelehnten Leistungsanträgen, sondern auch bei strittigen Punkten hinsichtlich Ihres Beitrags oder beim Thema Krankengeld. Wir benötigen dann von Ihnen ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, dass Sie unserer Entscheidung widersprechen. Beachten Sie hierbei bitte, dass Ihr Schreiben datiert und per Hand von Ihnen unterschrieben ist.