Wie können Ärztinnen und Ärzte auf meine elektronische Patientenakte zugreifen?
Grundsätzlich gilt: Ärztinnen und Ärzte können nur auf Ihre ePA zugreifen, wenn Sie zugestimmt haben. Außerdem benötigt die Praxis bzw. das Krankenhaus einen sogenannten ePA-Konnektor. Um Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin den Zugriff zu erlauben, nutzen Sie am besten die ePA-App. Darin finden Sie einen eigenen Menüpunkt, in dem Sie die Schreib- und Leserechte für Ihre ePA verwalten können. Sie nutzen Ihre ePA ohne Smartphone und App? Dann erteilen Sie Ihre Zustimmung immer direkt vor Ort in der Praxis. Das Praxisteam liest dann Ihre elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ein, um im Behandlungskontext auf Ihre Daten zuzugreifen.