Wie kann ich „Kinderkrankengeld“ beantragen?
Um Ihren Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes geltend machen zu können, brauchen Sie von Ihrem Kinderarzt eine Bestätigung, dass Ihr Kind von Ihnen betreut, beaufsichtigt oder gepflegt werden muss.
Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt (bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze selbstverständlich).
- Sie sind als Elternteil bei der VIACTIV versichert und bleiben bei Erkrankung eines Kindes zu Hause.
- Sie sind berufstätig und erhalten kein Arbeitsentgelt, während Sie Ihr Kind pflegen.
- Niemand in Ihrem Haushalt kann an Ihrer Stelle die Pflege des Kindes übernehmen.
Um Kinderkrankengeld zu erhalten, reichen Sie uns das vom Arzt ausgestellte Attest bitte zeitnah online oder per Post ein.
Sie können das Kinderkrankengeld auch problemlos über die VIACTIV-App beantragen. Die persönlichen Daten sind dann bereits für hinterlegt. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice über den Desktop-Browser nutzen.