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Kann ich einen Vertreter oder eine Vertreterin für meine ePA einrichten?

Ja. In Zukunft wird es möglich sein, direkt über die ePA-App persönliche Vertreter/-innen für Ihre ePA einzurichten. Das ist zum Beispiel von Vorteil, wenn Sie pflegebedürftig sind und Ihre ePA nicht selbst verwalten möchten. Insgesamt können Sie bis zu fünf Vertreter/-innen nennen. Wichtig: Diese müssen selbst gesetzlich versichert sein und eine elektronische Gesundheitskarte besitzen.

Vertreter/-innen haben dann annähernd die gleichen Rechte wie Sie als ePA-Inhaber/-in. Zum Beispiel können Sie Zugriffsrechte vergeben (an Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken u. a.). Aber auch Dokumente in Ihrer Akte lesen und speichern. Es ist also wichtig, diese verantwortungsvolle Aufgabe nur an Personen zu übertragen, denen Sie vollständig vertrauen.

Gut zu wissen: Vertreter/-innen können weder weitere Vertreter/-innen zu einrichten, noch Ihre ePA schließen.

 

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