Kann ich eine Vertretung für meine ePA einrichten?
Ja, Sie können bis zu fünf Personen als Vertretung einrichten. Diese müssen allerdings gesetzlich krankenversichert sein und bereits selbst die ePA-App eingerichtet haben. Dies wird sich voraussichtlich 2025 ändern.
Zwischen Ihnen und Ihrer Vertretung muss kein verwandtschaftliches Verhältnis bestehen.
Wenn Sie sich in Ihrer ePA einloggen, können Sie im Einstellungsmenü der ePA Vertretungen Ihrer Wahl hinzufügen. Dazu müssen Sie zunächst bestätigen, dass die Einwilligung dieser Personen vorliegt.
Ihre Vertretungen haben dann innerhalb der ePA-App annähernd die gleichen Rechte wie Sie selbst. Zum Beispiel können sie Zugriffsrechte vergeben (an Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und andere). Aber auch Dokumente in Ihrer Akte lesen und speichern. Es ist also wichtig, diese verantwortungsvolle Aufgabe nur an Personen zu übertragen, denen Sie vollständig vertrauen.
Gut zu wissen: Vertretungen können weder weitere Vertretungen einrichten, noch Ihre ePA schließen.
Die Vertretung kann jederzeit wieder gelöscht werden. Die Personen, die aus der ePA gelöscht wurden, haben nach der Löschung keinen Zugriff mehr auf die entsprechende ePA. Das gilt auch für die Vertretungen, die sich selbst löschen.