Wie hoch sind die pflegebedingten Eigenanteile bei vollstationärer Pflege?
Die Zuschläge zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im Heim wurden ab 1. Januar 2024 angepasst. Diese Beträge werden unmittelbar mit den Pflegeeinrichtungen abgerechnet und sind – wie bisher auch - abhängig von der Verweildauer. Es gilt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
Dabei gilt: Je länger man Leistungen nach § 43 bezieht, desto höher fällt der Zuschlag aus. Im Einzelnen sind die Zuschläge wie folgt gestaffelt:
Bezugsdauer | Leistungszuschlag |
bis 12 Monate | 15 % |
mehr als 12 Monate | 30 % |
mehr als 24 Monate | 50 % |
mehr als 36 Monate | 75 % |