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Wie hoch sind die Mindestbemessungs- und Beitragsbemessungsgrenzen?

Mindestbemessungsgrenze

Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich nach Ihren Einkünften. Der Gesetzgeber legt außerdem jedes Jahr eine Mindestbemessungsgrenze fest. Das bedeutet, dass wir Ihre Beiträge mindestens anhand dieses Betrags berechnen. Das gilt auch, wenn Sie tatsächlich weniger verdienen oder kein Einkommen haben.

Kalenderjahr monatliche Mindestbemessungsgrenze
2025 1.248,33 Euro
2024 1.178,33 Euro
2023 1.131,67 Euro
2022 1.096,67 Euro
2021 1.096,67 Euro

 

Beitragsbemessungsgrenze

Es gibt auch eine Höchstgrenze für die Berechnung Ihrer Beiträge. Auch diese wird jährlich neu festgelegt. Für Einkünfte darüber hinaus zahlen Sie keine Beiträge.

Kalenderjahr monatliche Beitragsbemessungsgrenze
2025 5.512,50 Euro
2024 5.175,00 Euro
2023 4.987,50 Euro
2022 4.837,50 Euro
2021 4.837,50 Euro

 

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