Wie hoch sind die Mindestbemessungs- und Beitragsbemessungsgrenzen?
Mindestbemessungsgrenze
Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich nach Ihren Einkünften. Der Gesetzgeber legt außerdem jedes Jahr eine Mindestbemessungsgrenze fest. Das bedeutet, dass wir Ihre Beiträge mindestens anhand dieses Betrags berechnen. Das gilt auch, wenn Sie tatsächlich weniger verdienen oder kein Einkommen haben.
Kalenderjahr | monatliche Mindestbemessungsgrenze |
2025 | 1.248,33 Euro |
2024 | 1.178,33 Euro |
2023 | 1.131,67 Euro |
2022 | 1.096,67 Euro |
2021 | 1.096,67 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze
Es gibt auch eine Höchstgrenze für die Berechnung Ihrer Beiträge. Auch diese wird jährlich neu festgelegt. Für Einkünfte darüber hinaus zahlen Sie keine Beiträge.
Kalenderjahr | monatliche Beitragsbemessungsgrenze |
2025 | 5.512,50 Euro |
2024 | 5.175,00 Euro |
2023 | 4.987,50 Euro |
2022 | 4.837,50 Euro |
2021 | 4.837,50 Euro |