Wie hoch ist mein Beitrag, wenn ich eine Rente oder Pension beziehe?
Menschen im Ruhestand zahlen den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent. Das gilt für alle Krankenkassen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der VIACTIV von 3,27 Prozent.
Wenn Sie pflichtversichert sind, wird Ihr Beitrag zur Hälfte von Ihnen und zur anderen Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Diese behält Ihren Anteil von der Rente ein und leitet dann beides zusammen an Ihre Krankenkasse weiter.
Wenn Sie freiwillig versichert sind, richtet sich die Höhe Ihres Beitrags nach Ihren Einkünften. Der Gesetzgeber legt außerdem jedes Jahr eine Mindestbemessungsgrenze (für 2025: 1.248,33 Euro im Monat) fest. Das bedeutet, dass wir Ihre Beiträge mindestens anhand dieses Betrags berechnen. Das gilt auch, wenn Sie weniger verdienen oder gar kein regelmäßiges Einkommen haben. Es gibt auch eine Höchstgrenze für die Berechnung Ihrer Beiträge. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt für 2025 bei monatlich 5.512,50 Euro. Für Einkünfte darüber hinaus zahlen Sie keine Beiträge.
Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Die Beiträge aus Renten, Pensionen und Versorgungsbezügen berechnen wir nach dem allgemeinen Beitragssatz. Dieser beträgt aktuell 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag von 3,27 Prozent.
Für ausländische Renten gilt in der Krankenversicherung ein Beitragssatz von 8,395 Prozent.
Zu den Versorgungsbezügen gehören:
- Betriebsrenten (hierzu zählen auch Kapitalleistungen)
- Ausländische Bezüge
- Arbeitseinkommen (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit)
Pflegeversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für Versicherte mit Kindern 3,6 Prozent. Liegt ein Beihilfeanspruch vor, gilt der halbe Beitragssatz (1,8 Prozent).
Für Versicherte ohne Kinder kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu.
Für Familien mit Kindern reduziert sich der Beitrag ab dem zweiten Kind um jeweils 0,25 Prozent. Das gilt für jedes Kind unter 25 Jahren. Ab fünf Kindern wird der Beitrag um maximal 1 Prozent reduziert.
Beitragsbeispiel:
Monatliche Einkünfte:
- Betriebsrente = 500 Euro
- Gesetzliche Rente = 1.000 Euro
Krankenversicherung | Pflegeversicherung ohne Kinder | Gesamt | |
500 Euro | 89,35 Euro | 21,00 Euro | 110,35 Euro |
1.000 Euro | 178,70 Euro | 42,00 Euro | 220,70 Euro |
331,05 Euro |
Wenn Sie eine gesetzliche Rente bekommen, können Sie einen Zuschuss Ihres Rentenversicherungsträgers beantragen. Dieser übernimmt dann die Hälfte Ihres Beitrags zur Krankenversicherung aus der gesetzlichen Rente. In unserem Beispiel wären das 89,35 Euro monatlich.