Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Zusätzlich legt der Gesetzgeber jedes Jahr einen Höchstsatz pro Kalendertag fest. 2025 liegt dieser bei 128,63 Euro (Bruttokrankengeld).
Wir bezahlen für den kompletten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend das Krankengeld (für jeden Kalendertag). Demnach zählen auch Samstage und Sonntage dazu.
Auch als Selbstständiger können Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen, erfahren Sie auf unserer Seite Krankengeld für Selbstständige.
In unserem Chatbot I.D.A. können Sie sich die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengeldes berechnen lassen.