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Wie hoch ist der Beitragssatz für Rentnerinnen und Rentner?

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung für Personen im Ruhestand beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Dieser Beitrag wird zur Hälfte von Ihnen und zur anderen Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung getragen. Sie behält Ihren Anteil ein und leitet diesen zusammen mit ihrem Anteil an die Krankenkasse weiter. Dies gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der ab dem 01.11.2024 bei uns 3,27 Prozent beträgt.

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