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Bitte beachten Sie:

Am 22.November 2024 sind wir nur eingeschränkt erreichbar.

Am Freitag, 22. November 2024, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices bleiben daher an diesem Tag teilweise geschlossen oder haben verkürzte Öffnungszeiten. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wie bin ich in der Elternzeit versichert?

Während der Elternzeit sind Sie selbstverständlich weiterhin bei der VIACTIV versichert.

Wenn Sie pflichtversicherter Arbeitnehmer bzw. pflichtversicherte Arbeitnehmerin sind und in dem Zeitraum außer des Elterngelds kein Einkommen erzielen, dann sind Sie während des Bezugszeitraum von den Beitragszahlungen befreit.  Gleiches gilt, wenn Sie Mutterschaftsgeld beziehen. Die Einkommensgrenze für Elterngeld ist gesetzlich geregelt. Die aktuellen Informationen und Regelungen finden Sie bei dem Bundesministerium.

Wenn Sie freiwillig versichert sind, können wir gern zuerst prüfen, ob Sie einen Anspruch auf eine Familienversicherung haben. Das gilt z.B. wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Dann wären Sie ebenfalls beitragsfrei versichert.
Ist dies nicht der Fall, betreuen wir Sie natürlich auch in Ihrer Elternzeit weiterhin als freiwilliges Mitglied.

Ist Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, berücksichtigen wir zur Beitragsberechnung auch diese Einkünfte zu einem Teil. Wenn Sie nicht verheiratet sind, berechnen wir die Beiträge auf der Grundlage Ihrer Einkünfte, mindestens jedoch auf Grundlage der Bemessungsgrenze. Damit wir eine Beitragseinstufung vornehmen können, melden Sie sich gern bei uns. Wichtig bei Ihrer Elternzeit ist, dass Ihre Beschäftigung während dieser Zeit ruht und nicht beendet wird.

Wenn Sie während der Elternzeit selbstständig sind, sind Sie nicht von der Beitragszahlungen befreit. Die Beitragsfreiheit ist auch dann nicht gegeben, wenn Elterngeld bezogen wird.

Sofern die selbstständige Tätigkeit für die Dauer der Elternzeit ruht oder in einem geringen Umfang fortgeführt wird, können acu hier die Voraussetzungen für eine Familienversicherung geprüft werden.

 

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