Werden für Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt?
Ja, die VIACTIV Pflegekasse übernimmt für Pflegende, die mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche mit der Pflege beschäftigt sind, die Beiträge zur Rentenversicherung. Weitere Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegende nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich anderweitig erwerbstätig ist, keine Vollrente wegen Alters bezieht oder die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat. Die Höhe der von uns gezahlten Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person und der von ihr bezogenen Leistungsart (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung).
Sobald uns eine Pflegeperson benannt wird, schicken wir einen Antrag an diese Person, um alles Weitere in die Wege zu leiten. Die Person kann zum Beispiel durch ein Gutachten des MD (Medizinischer Dienst) benannt werden.