Wer ist pflegebedürftig?
Wenn eine Person durch eine Krankheit oder aufgrund einer Behinderung den Alltag dauerhaft nicht selbständig bewältigen kann und deshalb (für mindestens 6 Monate) auf Pflege oder Hilfe durch andere Personen angewiesen ist, gilt sie als pflegebedürftig.
Um eine genauere Unterscheidung der Pflegebedürftigkeit vorzunehmen, gibt es die fünf Pflegegrade. An Ihnen bemisst sich auch der Leistungsanspruch, den Pflegebedürftige in Deutschland haben. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit stehen folgende Kategorien im Vordergrund: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweise und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen und die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Hier bekommen Sie weitere Informationen zu den Pflegegraden und den Antrag auf Pflegegrad.