Welche Organspende-Regeln gelten im Ausland?
Im Ausland gelten vor allem die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Das heißt: Wer sich zu Lebzeiten nicht aktiv gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme nach dem Tod ausgesprochen hat, kommt automatisch als Spender infrage. Bei Todesfällen im Ausland greift die gesetzliche Regelung des jeweiligen Landes – ein weiterer Grund, die eigene Entscheidung auf dem Organspendeausweis zu dokumentieren.