Welche Leistungen gibt es bei Kurzzeitpflege?
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht durchgeführt werden kann, unterstützen wir Sie umfassend im Rahmen der Kurzzeitpflege. Bei Personen ab Pflegegrad 2 übernimmt die VIACTIV Pflegekasse für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr die Kosten für die vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung, maximal 1.774 Euro (seit dem 1.1.2022). Dieser Betrag kann durch nicht in Anspruch genommene Leistungen der Verhinderungspflege erhöht werden. Für acht Wochen Kurzzeitpflege stehen Personen ab Pflegegrad 2 somit bis zu 3.386 Euro zur Verfügung. Außerdem zahlen wir Ihnen während der Kurzzeitpflege 50 Prozent Ihres normalen Pflegegeldes weiter. Hier finden Sie nähere Informationen zu Kostenübernahme und Antragstellung.
Möchten Sie Kurzzeitpflege für sich selbst beantragen? Dann können Sie dies problemlos über die VIACTIV-App erledigen. Ihre persönlichen Daten sind dann bereits für Sie hinterlegt. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice über den Desktop-Browser nutzen.
Auch ohne Pflegegrad bzw. bei Pflegegrad 1 kann ein Anspruch auf Kurzzeitpflege bestehen. Voraussetzung ist, dass – zum Beispiel beim plötzlichen Auftreten von Pflegebedürftigkeit oder nach einem Krankenhausaufenthalt – die Versorgung nicht anders sichergestellt werden kann. Gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege springt in diesem Fall die VIACTIV Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) ein und übernimmt auf Antrag die Kosten für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr in Höhe von bis zu 1.774 Euro. Das entsprechende Antragsformular finden Sie in unserem Download-Center.