Welche Einkünfte sind in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig?
Grundsätzlich gilt: Es sind alle Einkünfte und Geldmittel beitragspflichtig, mit denen Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren bzw. finanzieren könnten. Ob diese steuerlich berücksichtig werden, ist dabei nicht relevant. Auch steuerfreie Bezüge sind in der Regel beitragspflichtig.
Der GKV-Spitzenverband regelt die Beitragsbemessung einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen. Hier finden Sie den Katalog von Einnahmen und deren rechtlicher Bewertung.