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ePA - Störungsfenster

Die ePA - App befindet sich im Wartungsmodus.

Im Zuge der geplanten Anlage der elektronischen Patientenakten kann aktuell die Meldung „Es ist ein unerwarteter Fehler aufgetreten“ angezeigt werden. Bitte lassen Sie sich davon nicht verunsichern – alles läuft wie vorgesehen. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis!

Was zählt nicht zu den gesetzlichen Zuzahlungen?

Leider können wir nicht alle Zahlungen, die Sie getätigt haben, bei der Berechnung Ihrer Belastungsgrenze berücksichtigen. Darunter fallen insbesondere folgende Kosten:

  • Eigenanteile für Zahnersatz
  • Mehrkosten für Wunscharzneimittel. Das sind die Arzneimittel, die Sie auf eigenen Wunsch erhalten, obwohl sie ggf. teurer sind und Krankenkassen die Kosten nicht tragen dürfen
  • Kosten für Leistungen, die Sie ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen
  • Kosten für Arzneimittel, die komplett selbst bezahlt werden müssen, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen darf. Zum Beispiel die Antibabypille bei Frauen über 22 Jahren
  • Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). z. B. Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
Vielen Dank für Ihr Feedback!

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