Was zählt nicht zu den gesetzlichen Zuzahlungen?
Leider können wir nicht alle Zahlungen, die Sie getätigt haben, bei der Berechnung Ihrer Belastungsgrenze berücksichtigen. Darunter fallen insbesondere folgende Kosten:
- Eigenanteile für Zahnersatz
- Mehrkosten für Wunscharzneimittel. Das sind die Arzneimittel, die Sie auf eigenen Wunsch erhalten, obwohl sie ggf. teurer sind und Krankenkassen die Kosten nicht tragen dürfen
- Kosten für Leistungen, die Sie ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen
- Kosten für Arzneimittel, die komplett selbst bezahlt werden müssen, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen darf. Zum Beispiel die Antibabypille bei Frauen über 22 Jahren
- Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). z. B. Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung