Was ist das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)?
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz oder kurz auch "PUEG" soll zur Entlastung der Familien ab zwei Kindern beitragen. Seit dem 01.07.2023 wurden folgend die Beiträge angepasst. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind erhalten Familien für jedes berücksichtigungsfähige Kind einen Beitragsabschlag von 0,25 Prozentpunkten. Als berücksichtigungsfähig gelten alle Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Krankengeldbezieher, die vorab Leistungen durch die Agentur für Arbeit bezogen haben, sind von der Gesetzgebung nicht betroffen.
Welche Auswirkung hat dies nun auf das Krankengeld?
Zur Ermittlung des Krankengeldes ist ein weiterer Fragebogen notwendig. Dieser wird benötigt, um die Anzahl der Kinder, sowie deren Alter abzufragen.
Selbstverständlich können Sie ganz bequem einen Krankengeldantrag über unsere Service-App stellen.