Wann übernimmt die VIACTIV eine CT-gestützte Schmerzbehandlung?
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Schmerztherapeuten eine entsprechende Überweisung ausstellen.
Denn diese Behandlungsform kann nur dann direkt mit uns abgerechnet werden, wenn die Behandlung von einem Vertragsarzt, der die Voraussetzung gemäß der „Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten“ erfüllt, oder von einem Facharzt mit der Zusatzweiterbildung "Spezielle Schmerztherapie" erbracht wird oder auf dessen Überweisung durchgeführt wird.
Zudem muss eine gesicherte Diagnose vorliegen und die Behandlung in ein multimodales Schmerztherapiekonzept eingebunden sein.