Wann sind die Beiträge fällig?
Die Beiträge sind am 15. eines Monats für den Vormonat fällig. Ihr Beitrag muss spätestens an diesem Tag einem unserer Konten gutgeschrieben werden. Fällt der 15. des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächstfolgenden Werktag.
Falls Sie das Lastschriftverfahren nutzen, werden die Beiträge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Hier gilt ebenfalls: Beiträge von freiwillig Versicherten sind am 15. des Folgemonats fällig. Fällt der 15. auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, ist sind die Beiträge am darauffolgenden Bankarbeitstag fällig.