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Unterstützt die VIACTIV auch künstliche Befruchtungen?

Ja. Für künstliche Befruchtungen zahlt Ihnen die VIACTIV zusätzlich zur gesetzlich festgelegten Leistung* bis zu 500 Euro pro Behandlungsversuch für maximal drei Versuche (jedoch nicht mehr als die tatsächlich anfallenden Kosten). Voraussetzung ist, dass die Personen, die unseren Zuschuss für künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen wollen, das 25. Lebensjahr vollendet haben, miteinander verheiratet und bei der VIACTIV versichert sind. Die Zuschüsse können Sie für die In-vitro-Fertilisation (IVF) oder die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) nutzen. Speziell für Versicherte aus Bayern bieten wir außerdem die Bezuschussung für Behandlungen mit kryokonservierten Eizellen an.

*Als gesetzlich festgelegte Leistung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 50% der auf dem bundeseinheitlichen Behandlungsplan aufgeführten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrer versicherten Person durchgeführt werden. Die Maßnahmen können, je nach Diagnose, variieren. Der behandelnde Arzt entscheidet, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Nennung der einzelnen Maßnahmen ist deshalb schwierig. Die 50%ige Kostenübernahme gilt auch für die entsprechende Arzneimittelversorgung. Bei einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ISCI) werden maximal drei Versuche bezuschusst.

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