Unter welchen Voraussetzungen zahlt die VIACTIV eine Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS)?
Erwachsene, die beim Schlafen unter behandlungsbedürftigen wiederholten Atemaussetzern (obstruktive Schlafapnoe) und als Folge davon z. B. unter Tagesschläfrigkeit und Konzentrationsschwächen leiden, können eine UKPS bekommen.
Die Leistung ist als Zweitlinientherapie bei erwachsenen Patientinnen und Patienten vorgesehen, wenn die Behandlungsbedürftigkeit der obstruktiven Schlafapnoe festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Die Erstellung und Anpassung der UKPS erfolgt beim Vertragszahnarzt, nach Überweisung durch den Schlafmediziner.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Dann fragen Sie doch unsere I.D.A mit dem Stichpunkt "Unterkieferprotusionsschiene".