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Übernimmt die VIACTIV Leistungen im Todesfall?

Nein, die VIACTIV übernimmt keine Leistungen im Todesfall. In Deutschland gibt es sowohl eine Bestattungs- als auch eine Friedhofspflicht. Bis 2004 zahlte die gesetzliche Krankenkasse des Verstorbenen ein Sterbegeld. Dies diente dazu, die Kosten für die Beisetzung zu finanzieren. Der Gesetzgeber hat das Sterbegeld aber Anfang 2004 ersatzlos gestrichen.

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