Übernimmt die VIACTIV die Kosten für eine RSV-Impfung?
Das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus, RSV) kann zu akuten Atemwegserkrankungen führen. Um sich davor zu schützen, empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) den Risikogruppen eine Impfung.
Seit Herbst 2024 wird diese Impfung von den Krankenkassen übernommen.
Bei Neugeborenen und Säuglingen bis zum ersten Lebensjahr sollte die Impfung vor Beginn der ersten RSV-Saison erfolgen. Je nach Geburtsmonat kann dies auch direkt in der ersten Woche nach der Geburt notwendig sein. Hierbei handelt es sich um eine passive Impfung.
Bei Personen ab dem 75. Lebensjahr empfiehlt die STIKO eine einmalige Impfung möglichst vor Beginn der RSV-Saison mit einem proteinbasierten Impfstoff. Die RSV-Saison beginnt ähnlich wie die der Grippe. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann noch keine Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen getroffen werden.
Bei Personen ab dem 60. Lebensjahr mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen und bei Bewohnenden von Einrichtungen der Pflege ab dem 60. Lebensjahr empfiehlt die STIKO eine einmalige Indikationsimpfung. Diese sollte möglichst vor Beginn der RSV-Saison erfolgen. Die RSV-Saison beginnt ähnlich wie die der Grippe. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann noch keine Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen getroffen werden. Beispiele für schwere Ausprägungen von Grunderkrankungen sind:
– chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
– chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
– hämato-onkologische Erkrankungen
– Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
– chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
Für Schwangere liegt keine Impfempfehlung der STIKO vor und somit werden die Kosten nicht übernommen.