Übernimmt die VIACTIV die Kosten für die "Pille danach"?
VIACTIV-Versicherte haben bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf Kostenübernahme für Empfängnisverhütungsmittel. Das gilt auch für die "Pille danach". Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie trotz der seit einiger Zeit aufgehobenen Verschreibungspflicht ein ärztliches Rezept vorlegen. Ab 18 Jahren wird dabei die übliche Rezeptgebühr (zehn Prozent des Packungspreises, mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro) fällig. Selbstverständlich können Fauen unter 23 Jahren die "Pille danach" auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen. Die Kosten müssen dann allerdings selbst getragen werden.