Welche Behandlungskosten innerhalb Europas übernimmt die VIACTIV?
Grundsätzlich gilt: Mit der VIACTIV an Ihrer Seite bekommen Sie bei der Behandlung im EU-Ausland dieselben Kosten erstattet wie bei der Behandlung innerhalb von Deutschland. Allerdings darf die VIACTIV nur die Kosten für Behandlungen im europäischen Ausland erstatten, die bei Vertragsärzten, -zahnärzten, -krankenhäusern anfallen. Nur diese Behandlungen dürfen über das jeweilige staatliche Gesundheitswesen abgerechnet werden, da hierfür internationale Abkommen als Grundlage bestehen.