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Wo benötige ich einen Auslandskrankenschein für die Behandlung?

Mit dem Auslandskrankenschein erhalten Sie in Ländern, die noch nicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) akzeptieren - hier vor allem Bosnien-Herzegowina, Montenegro oder die Türkei - die dort üblichen medizinischen Leistungen bei einem Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus. Zu diesen Leistungen gehören alle Behandlungen, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland warten können. Reine Privatpraxen oder -kliniken akzeptieren weder die Gesundheitskarte noch den Auslandskrankenschein.

Der Auslandskrankenschein wird von der VIACTIV persönlich für Sie ausgestellt. Mitversicherte Familienmitglieder werden automatisch auf dem Schein vermerkt.

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