Muss ich meinen Widerspruch begründen?
Nein, das müssen Sie nicht. Ihr Widerspruch ist auch ohne Begründung gültig. Wir empfehlen Ihnen jedoch trotzdem, uns die Gründe für Ihren Widerspruch zu nennen. Denn so ermöglichen Sie uns, Ihre Sicht der Dinge besser zu verstehen. Zudem kann es sich positiv auf die Entscheidung auswirken, wenn Sie zusätzliche Atteste, Gutachten oder sonstige Unterlagen beifügen. Sollten wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, melden wir uns bei Ihnen.