Muss ich die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen?
Nein. Die elektronische Patientenakte ist ein freiwilliges Angebot für Versicherte. Ab 15. Januar 2025 richtet Ihre Krankenkasse automatisch eine ePA für Sie ein, wenn Sie nicht aktiv widersprechen. Ob und wie Sie Ihre ePA nutzen, bestimmen jedoch allein Sie. Es entstehen Ihnen keinerlei Nachteile, wenn Sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden. Hier finden Sie unser Widerspruchsformular zur ePA.