Meine Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden übernommen. Gilt das auch für meine Fahrt zum Impfzentrum?
Ja, wenn Sie einen Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 und auch sonst einen Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten gegenüber der VIACTIV Krankenkasse haben. Wichtig ist hierbei: Es muss sich um Fahrten zu der nächsterreichbaren Impfstätte handeln.