Wer zählt als naher Angehöriger?
Zu nahen Angehörigen zählen Ehe- und Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, die leiblichen Kinder oder Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Eltern, Geschwister und Kinder, Stief-, Schwieger- und Großeltern, Adoptiv-, Pflege-, Schwieger- und Enkelkinder sowie Schwägerinnen und Schwager. Nur solche Angehörigen haben Anspruch auf Pflegezeit. Die Pflegeberatung der VIACTIV berät Sie gern zu weiteren Fragen der Pflege durch Angehörige.