In welchem Rhythmus wird Krankengeld ausgezahlt?
Einen bestimmten monatlichen Stichtag, an dem die VIACTIV alle Krankengelder für ihre Mitglieder auszahlt, gibt es nicht. Allerdings erfolgen die Krankengeldzahlungen grundsätzlich rückwirkend. Es gibt keine Teilauszahlungen. Wir bezahlen für den kompletten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend das Krankengeld. Wir können Krankengeld immer nur bis zu dem Datum ausbezahlen, an dem Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Sobald Sie eine Folgebescheinigung von Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt bekommen haben und dieser die AU Bescheinigung an uns übermittelt hat, weisen wir das Krankengeld für den neuen Zeitraum an. Um Ihnen so gut wie möglich zu helfen, gilt für uns natürlich immer: So schnell wie möglich!