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Was ist bei der Beantragung von Krankengeld zu beachten?

Um Krankengeld zu erhalten, müssen uns von Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit an die AU-Bescheinigungen vorliegen. Dies geschieht seit dem 01.10.2021 mittels einer elektronischen Übertragung. Nachdem Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt die AU Bescheinigung für Sie ausgestellt hat, wird diese durch ihre Arztpraxis elektronisch an uns übermittelt. Wir melden uns dann automatisch bei Ihnen, um mit Ihnen alles Weitere über Ihr Krankengeld zu besprechen.

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